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Allgemeine Geschäftsbedingungen

​​1. Geltungsbereich und Vertragsgegenstand

 

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die gesamte Geschäftsbeziehung zwischen dem Kunden und Globemee (CentralSpot UG) und regeln alle Leistungen, die Globemee (CentralSpot UG) dem Kunden im Rahmen seiner Tätigkeiten erbringt. 

1.2. Der Auftragnehmer verpflichtet sich gegenüber dem Auftraggeber, Fachkräfte (national sowie international) gegen eine Provisionszahlung zu vermitteln. 

 

2. Leistungen 

 

2.1. Globemee (CentralSpot UG) vermittelt dem Kunden geeignete Fachkräfte und stellt dem Kunden hierbei eine Vorauswahl an potenziellen Kandidaten zur Verfügung.

2.2. Es erfolgt Unterstützung beim Visumsprozess insofern relevant. 

2.3. Der Personalvermittler übernimmt keine Garantie dafür, dass ein Arbeitsvertrag zustande kommt. 

 

3. Vergütung 

 

3.1. Der Kunde verpflichtet sich, dem Personalvermittler eine Vermittlungsprovision in Höhe von 15% des Jahresbruttogehalts der vermittelten Fachkraft zu zahlen, sobald ein Arbeitsvertrag mit einem von dem Personalvermittler vorgeschlagenen Kandidaten unterzeichnet wurde. 

3.2. Der Betrag wird zur Steigerung der Qualität auf Kundenseite wie folgt gestaffelt: 40% des Betrags bei Unterschrift des Arbeitsvertrags, 30% des Betrags beim ersten Arbeitstag der vermittelten Fachkraft, 30% des Betrags nach erfolgreichem Bestehen der Probezeit. Sollte ein Arbeitsvertrag nicht unterschrieben werden, ist der Kunde nicht zur Zahlung der Vermittlungsgebühr verpflichtet. 

3.3. Der Anspruch auf die Vermittlungsprovision entsteht, sobald ein Arbeitsvertrag zwischen dem Auftraggeber oder einer von Globemee (CentralSpot UG) vorgeschlagenen Fachkraft zustande kommt.

3.4. Alle Preise sind als Netto-Betrag angegeben und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

 

4. Datenschutz 

 

4.1. Globemee (CentralSpot UG) verpflichtet sich, alle personenbezogenen Daten des Kunden vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Globemee (CentralSpot UG) wird alle Daten ausschließlich zur Erfüllung seiner Aufgaben als Personalvermittler verwenden. 

4.2. Sämtliche Mitarbeiter des Auftragnehmers sind arbeitsvertraglich an das Datengeheimnis verpflichtet. Auch nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses besteht diese Verpflichtung.

 

5. Vertragsdauer 

5.1. Der Vertrag zur Personalvermittlung ist unbefristet. 

5.2. Beide Vertragsparteien können den Vertrag jederzeit und ohne Einhaltung einer Frist kündigen.

 

6. Schlussbestimmungen 


Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine solche, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

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